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   LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12   

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https://dejure.org/2013,17140
LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12 (https://dejure.org/2013,17140)
LG Aachen, Entscheidung vom 09.07.2013 - 12 O 520/12 (https://dejure.org/2013,17140)
LG Aachen, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 12 O 520/12 (https://dejure.org/2013,17140)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beachtung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots im Rahmen des Maßregelvollzugs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (vgl. BGH NJW 1995, 861 m.w.N., BVerfG NJW 2000, 2187).

    Eine solche hängt - nicht anders als beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht, auch wenn die Erheblichkeitsschwelle bei Verletzungen der Menschenwürde generell niedriger anzusetzen ist - insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1995, 861).

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Gemäß einer Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 30.11.2011, Az. 1 WS 64/11) sei davon auszugehen, dass eine Mindestgröße von 20 m² zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung erforderlich sei.

    Selbst, wenn man davon ausgehen wollte, dass erst ab einer Größe von 20 m² eine Verletzung des Abstandsgebots ausgeschlossen wäre (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2011 - 1 Ws 64/11) so wäre die hier vorliegende Unterschreitung dieser Mindestfläche jedenfalls nicht derart gravierend, dass sie einer Entschädigungspflicht des beklagten Landes auslösen würde.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2011, 1931 ff.) ist zu beachten, dass der in der Sicherungsverwahrung liegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht auch deshalb äußerst schwerwiegend ist, weil er ausschließlich präventiven Zwecken dient und dem Betroffenen - da der Freiheitsentzug stets nur auf einer Gefährlichkeitsprognose, nicht aber auf dem Beweis begangener Straftaten beruht - im Interesse der Allgemeinheit gleichsam ein Sonderopfer auferlegt.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Die Freiheitsentziehung ist - in deutlichem Abstand zum Strafvollzug ("Abstandsgebot", vgl. BVerfG NJW 2004, 739) - so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt.
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Die Beurteilung dieses Mindestmaßes ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise der Dauer der Behandlung, ihrer physischen oder psychischen Folgen oder von Geschlecht, Alter oder Gesundheitszustand des Opfers (BGH NJW 2005, 58 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (vgl. BGH NJW 1995, 861 m.w.N., BVerfG NJW 2000, 2187).
  • OLG Hamm, 19.12.2012 - 11 W 89/12

    Ansprüche auf Entschädigung wegen Art und Ausgestaltung der Unterbringung

    Auszug aus LG Aachen, 09.07.2013 - 12 O 520/12
    Ein Verstoß gegen § 144 Abs. 1 StVollzG begründet bereits deshalb keinen Entschädigungsanspruch, weil die Norm keine drittschützende Amtspflicht im Sinne des § 144 Abs. 1 StVollzG begründet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2012, Az.: 11 W 89/12).
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